Die Jahresabrechnung ist das – nach außen betrachtet – das bekannteste Element im Bereich der Immobilienverwaltung.
Egal ob Mieter:in oder Eigentümer:in: nach dem abeglaufenen Wirtschaftsjahr wollen wir wissen, ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung gibt.
Was ist eine Abrechnung?
Grundlegend betrachtet die Jahresabrechnung in der Immobilienverwaltung die eingenommenen Vorauszahlungen und stellt diese den tatsächlich angefallenen Kosten des gleichen Zeitraums gegenüber.
Die Abrechnung beantwortet folgende Frage: waren die Vorauszahlungen ausreichend, um die Kosten der Immobilie zu decken?
Gibt es ein Guthaben, lautet die Antwort darauf JA! 🙂
Gibt es eine Nachzahlung, lautet die Antwort darauf NEIN! 🙁
Welche Kosten sind in einer Abrechnung enthalten?
Da im Laufe des Jahres unterschiedliche Dienstleister und (Energie-)Lieferanten in Anspruch genommen werden, werden auch diese in der Abrechnung berücksichtigt.
Die einzelnen Positionen werden zunächst in zwei Bereiche gegliedert: Kosten, die auf Mieter umlegbar sind und Kosten, die nicht auf den Mieter umlegbar sind.
>>auf den Mieter umlagefähige Kosten:
– Abfallgebühren
– Allgemeinstrom
– Hausmeister, Hausreinigung
– Versicherungen: Wohngebäude, Haftpflicht
– Kosten zum Aufzug (Wartung, TÜV)
– usw.
>>nicht auf den Mieter umlagefähige Kosten:
– Reparaturen allgemein
– Bankgebühren
– Verwaltergebühr
– usw.
Natürlich ist diese Liste nicht vollständig, da jedes Objekt unterschiedliche Ausprägungen und Kosten beinhaltet.
Eigentümer:innen benötigen die Abrechnung für ihre Mieter:innen als auch für die Einkommenssteuererklärung.
Wichtig: in Wohnungseigentümergemeinschaften sind Abrechnungen essentieller Bestandteil der Eigentümerversammlung. Die Abrechnungsspitze wird hier von der WEG beschlossen.
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